JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 28.11.2006, Aktenzeichen: 8 WF 153/06
| Leitsatz: | Bei gemeinsamer Sorge ist das Verbringen eines minderjährigen Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils in einen anderen Staat nicht zulässig. Wird innerhalb eines Jahres der Antrag auf Rückführung gestellt, ist ihm grundsätzlich zu entsprechen. Hat ein Gericht im ursprünglichen Aufenthaltsland des Kindes in jüngerer Zeit dem dort verbleibenden Elternteil ein Umgangsrecht zugesprochen ist im Regelfall kein Raum, um nach § 13 HKÜ eine Rückführung zu untersagen. |
| Rechtsgebiete: | HKÜ |
| Vorschriften: | HKÜ § 13, |
| Verfahrensgang: | AG Naumburg 3 F 388/06 vom 25.10.2006 |
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