JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 28.06.2006, Aktenzeichen: 10 W 31/06
| Leitsatz: | 1. Grundsätzlich kann eine Partei Bedenken an der Neutralitätspflicht eines Richters haben, wenn dieser mit der Gegenseite längere Aussprachen über die Sach- und Rechtslage durchführt, ohne dass sie selbst dabei anwesend ist und über deren Inhalt informiert wird. 2. Es ist unbedenklich, wenn Richter eindeutige Hinweise geben. Anhaltspunkte für eine Befangenheit ergeben sich nur dann, wenn Richter keine Bereitschaft zeigen, ihre Auffassung kritisch zu überdenken. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 46 Abs. 2, ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 569 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Halle 3 O 169/02 vom 03.05.2006 |
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