JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 27.09.2007, Aktenzeichen: 8 Wx 28/07
| Leitsatz: | Im Rahmen der Hochschulausbildung zum Dipl.-Agraringenieur in der Fachrichtung Pflanzenproduktion werden keine betreuungsrelevanten Kenntnisse erworben, die eine erhöhte Vergütung begründen könnten. Dies gilt auch für die weitere Ausbildung zum Facharbeiter für chemische Produktion. Auch die durch Weiterbildung erworbenen Kenntnisse sind nicht ausreichend für eine Erhöhung, da die zusätzlichen Kenntnisse an der Ingenieurschule für Elektrotechnik und Maschinenbau erworben wurden und auch hier keine Relevanz für die Betreuung erkennbar ist. |
| Rechtsgebiete: | VBVG |
| Vorschriften: | VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Magdeburg 3 T 364/07 vom 13.08.2007 AG Aschersleben 8 XVII 93/06 |
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