JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 27.07.2005, Aktenzeichen: 3 UF 108/05
| Leitsatz: | Die Alleinzuweisung der Ehewohnung ist nur zulässig, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das bedeutet nach der Vorstellung des Gesetzgebers zwar eine bewusst hohe, über bloße Unbequemlichkeiten und Billigkeitsabwägungen hinausgehende Eintrittsschwelle für ein gerichtliches Eingreifen. Andererseits ist der Anwendungsbereich nicht auf Sachverhalte unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben des betroffenen Ehegatten beschränkt. Es genügen vielmehr außergewöhnliche Umstände, die auch unter Berücksichtigung des anderen Ehegatten dessen Verbleiben in der Ehewohnung für den betroffenen Ehegatten zur unerträglichen Belastung machen. Dazu rechnet insbesondere grob rücksichtsloses Verhalten des anderen Ehegatten. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 621, ZPO § 621e, BGB § 1361 b, |
| Verfahrensgang: | AG Wittenberg 4 F 181/05 vom 07.06.2005 |
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