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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 27.03.2002, Aktenzeichen: 3 WF 57/02 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 3 WF 57/02

Beschluss vom 27.03.2002


Leitsatz:Beantragt das Jugendamt als Beistand die Unterhaltstitulierung im vereinfachten Verfahren und tritt die Volljährigkeit vor Zustellung des Antrages ein, liegt keine wirksame Vertretung vor; der Antrag ist daher als unzulässig zurückzuweisen.

Ob eine Fortführung durch den volljährigen Gläubiger zulässig wäre erscheint bedenklich, bedarf hier aber keiner Entscheidung.
Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Vorschriften:GKG § 1, ZPO § 91, ZPO § 92,
Verfahrensgang:AG Magdeburg 29 F 140/00

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