JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 27.03.2002, Aktenzeichen: 3 WF 57/02
| Leitsatz: | Beantragt das Jugendamt als Beistand die Unterhaltstitulierung im vereinfachten Verfahren und tritt die Volljährigkeit vor Zustellung des Antrages ein, liegt keine wirksame Vertretung vor; der Antrag ist daher als unzulässig zurückzuweisen. Ob eine Fortführung durch den volljährigen Gläubiger zulässig wäre erscheint bedenklich, bedarf hier aber keiner Entscheidung. |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Vorschriften: | GKG § 1, ZPO § 91, ZPO § 92, |
| Verfahrensgang: | AG Magdeburg 29 F 140/00 |
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