JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 26.10.2007, Aktenzeichen: 3 WF 309/07
| Leitsatz: | Werden steuerfreie Verpflegungszuschüsse gezahlt, ist hiervon ein Drittel als Einkommen zu behandeln. Einem Unterhaltsschuldner ist bei erhöhter Erwerbsobliegenheit ein fiktives Zusatzeinkommen in Höhe von 200 Euro monatlich zuzurechnen, wenn sein Einkommen aus der Haupterwerbstätigkeit nicht ausreicht, den Mindestunterhalt zu zahlen. Dass der Unterhaltspflichtige an der Aufnahme einer solchen Tätigkeit gehindert ist, wurde weder dargetan noch ist es ersichtlich. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1601 ff., BGB § 1612 b Abs. 1, BGB § 1612 b Abs. 5, BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | AG Dessau 3 F 317/07 vom 13.09.2007 |
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