JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 25.08.2002, Aktenzeichen: 8 VA 4/02
| Leitsatz: | Einem Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn mit der beabsichtigten Eheschließung das Rechtsinstitut der Ehe missbraucht werden soll. Bei der Verweigerung der staatlichen Mitwirkung an Eheschließungen ist Zurückhaltung geboten. Wird jedoch binnen zwei Wochen nach Ablehnung eines Antrages ein weiterer Antrag zur Eheschließung mit einer anderen Person gestellt, ist der Verdacht des Missbrauchs begründet. |
| Rechtsgebiete: | EGGVG, KostO, FGG |
| Vorschriften: | EGGVG § 30, KostO § 131 Abs. 1 Nr. 1, FGG § 13 a, |
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