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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 25.08.2002, Aktenzeichen: 8 VA 4/02 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 VA 4/02

Beschluss vom 25.08.2002


Leitsatz:Einem Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn mit der beabsichtigten Eheschließung das Rechtsinstitut der Ehe missbraucht werden soll.

Bei der Verweigerung der staatlichen Mitwirkung an Eheschließungen ist Zurückhaltung geboten. Wird jedoch binnen zwei Wochen nach Ablehnung eines Antrages ein weiterer Antrag zur Eheschließung mit einer anderen Person gestellt, ist der Verdacht des Missbrauchs begründet.
Rechtsgebiete:EGGVG, KostO, FGG
Vorschriften:EGGVG § 30, KostO § 131 Abs. 1 Nr. 1, FGG § 13 a,

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