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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 8 WF 102/06 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 WF 102/06

Beschluss vom 25.07.2006


Leitsatz:Eine Jugendamtsurkunde, in der ein Unterhalt beziffert ist und die den Zusatz enthält "abzüglich des nach § 1612b Abs. 5 BGB anrechenbaren Kindergeldes", ohne dass ein diesbezüglicher Betrag genannt wird, ist nicht vollstreckungsfähig. Eine solche Urkunde kann auch nicht die Wirkung der Erledigung des Hauptsachenklage haben.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1612b Abs. 5,
Verfahrensgang:AG Eisleben 3 F 117/06 vom 19.07.2006

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