JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 8 WF 102/06
| Leitsatz: | Eine Jugendamtsurkunde, in der ein Unterhalt beziffert ist und die den Zusatz enthält "abzüglich des nach § 1612b Abs. 5 BGB anrechenbaren Kindergeldes", ohne dass ein diesbezüglicher Betrag genannt wird, ist nicht vollstreckungsfähig. Eine solche Urkunde kann auch nicht die Wirkung der Erledigung des Hauptsachenklage haben. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1612b Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | AG Eisleben 3 F 117/06 vom 19.07.2006 |
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