Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 23.09.2002, Aktenzeichen: 6 W 101/02 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 6 W 101/02

Beschluss vom 23.09.2002


Leitsatz:Nach Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens können die Parteien nicht zeitlich unbegrenzt Anträge nach § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO stellen, falls die gerichtliche Fristsetzung unterblieben ist. Am Maßstab des § 282 Abs. 1 ZPO ist zu prüfen, ob die Partei ihre Einwendungen und Anträge, die das schriftliche Gutachten betreffen, so zeitig vorgebracht hat, wie es "einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht".
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 282 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Halle 10 OH 1/01 vom 23.07.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Beschluss vom 23.09.2002, Aktenzeichen: 6 W 101/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-NAUMBURG - 23.09.2002, 6 W 101/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum