JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 23.07.2008, Aktenzeichen: 8 U 2/08
| Leitsatz: | Die Frage, ob eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben worden ist und deshalb zulässig ist, darf vom Berufungsgericht nicht nachgeprüft werden, und zwar unabhängig davon, wie es selbst die Zuständigkeit beurteilt. Dies gilt auch bei Verstößen gegen eine ausschließliche Zuständigkeit. Wurde durch Zwischenurteil über die Zulässigkeit entschieden, ist dieses Urteil mit der Berufung nicht anfechtbar. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 513 Abs. 2, ZPO § 522 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Halle, 3 O 407/07 vom 14.03.2008 |
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