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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 22.07.2003, Aktenzeichen: 3 WF 112/03 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 3 WF 112/03

Beschluss vom 22.07.2003


Leitsatz:Enthält ein Tenor sowohl einen Prozentsatz als auch eine Betragsangabe und fehlt bei der Prozentangabe der anzurechnende Kindergeldanteil, der andererseits bei der Betragsangabe enthalten ist, fehlt es grundsätzlich an der notwendigen Bestimmtheit des Titels.

Fehlt es an einem vollstreckungsfähigen Titel, ist eine Abänderungsklage nicht zulässig.
Rechtsgebiete:ZPO, RegelbetragVO, GKG
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 127 Abs. 4, ZPO § 323, ZPO § 323 Abs. 4, ZPO § 568, RegelbetragVO § 2, GKG § 8 Abs. 1 S. 1,
Verfahrensgang:AG Burg 51 F 168/03 vom 24.06.2003

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