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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 22.01.2007, Aktenzeichen: 8 WF 14/07 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 WF 14/07

Beschluss vom 22.01.2007


Leitsatz:Wird der Kindesunterhalt aufgrund einer Freistellungsvereinbarung der Eltern von dem betreuenden Elternteil gezahlt und wird diese Vereinbarung später aufgehoben, steht dem Kind kein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil zu, denn sein Unterhaltsanspruch wurde erfüllt (§ 362 BGB).

Da der Unterhalt auch mit Rechtsgrund gezahlt wurde entfällt auch ein Bereicherungsanspruch des betreuenden Elternteils gegen das Kind.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 362,
Verfahrensgang:AG Halle-Saalkreis 28 F 275/06 vom 05.01.2007

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