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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 21.12.2005, Aktenzeichen: 10 W 71/05 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 10 W 71/05

Beschluss vom 21.12.2005


Leitsatz:Erlangt ein Sachverständiger im Rahmen eines Ortstermins Kenntnis von womöglich weiteren mangelhaften Bauleistungen einer Partei, begründet der Umstand, dass er seinen Verdacht zu den Akten mitteilt, ohne besondere Anhaltspunkte nicht den Vorwurf seiner Befangenheit.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 406 Abs. 5, ZPO § 567 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 11 O 1835/05 (029) vom 12.10.2005

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