( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 21.11.2007, Aktenzeichen: 1 W 55/07 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 W 55/07

Beschluss vom 21.11.2007


Leitsatz:1. Ein bedingter Antrag auf Parteiwechsel ist prozessual unzulässig.

2. Begehrt ein Kläger Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverfolgung und stellt er danach, aber vor Entscheidung über sein Gesuch einen Antrag auf Parteiwechsel auf Beklagtenseite, so ist dies im Zweifel dahin auszulegen, dass er zugleich einen neuen Antrag auf Prozesskostenhilfe, nunmehr für die Rechtsverfolgung gegen den neuen Beklagten, stellt.
Rechtsgebiete:ZPO, ZGB-DDR
Vorschriften:ZPO § 114, ZGB-DDR § 331 Satz 2, ZGB-DDR § 11 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Halle 9 O 232/06 vom 10.08.2007

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Beschluss vom 21.11.2007, Aktenzeichen: 1 W 55/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-naumburg/olg-naumburg-beschluss-vom-21-11-2007-az-1-w-5507

"OLG-NAUMBURG - 21.11.2007, 1 W 55/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN