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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 20.12.2002, Aktenzeichen: 2 Ww 44/02 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 2 Ww 44/02

Beschluss vom 20.12.2002


Leitsatz:1. Vor Abschluss des Liquidationsverfahrens haben LPG-Mitglieder, denen ein Anteil am Liquidationserlös ihrer LPG zusteht (§ 42 Abs. 1 LwAnpG), grundsätzlich nur einen Anspruch darauf, dass ihnen ihr Anteil von ihrer LPG berechnet und die Berechnung mitgeteilt wird.

2. Eine Auszahlung kann nicht verlangt werden, bevor die Schulden der LPG getilgt oder gedeckt sind.

3. Dies gilt auch dann, wenn der Liquidator unter Verletzung des Auszahlungsverbotes bereits Teilzahlungen an einige Mitglieder geleistet hat. Denn einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kann es im Interesse der Gläubiger der LPG nicht geben.
Rechtsgebiete:LwAnpG
Vorschriften:LwAnpG § 42 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Wernigerode 10 Lw 25/01 vom 01.07.2002

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