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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 20.11.2002, Aktenzeichen: 2 Ww 55/02 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 2 Ww 55/02

Beschluss vom 20.11.2002


Leitsatz:1. Hat ein Mitglied der LPG Gebäude zur genossenschaftlichen Nutzung überlassen, so verjähren Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Werthaltungspflicht nach § 591 b BGB innerhalb von sechs Monaten.

2. Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es nicht auf eine förmliche Rückgabe an, sondern lediglich auf die Beendigung der Nutzung durch die LPG, wenn der Anspruchsberechtigte von dem Ende der Nutzung Kenntnis hat und die Gebäude ungestört auf Verschlechterungen untersuchen kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 591 b,
Verfahrensgang:AG Wernigerode 10 Lw 13/01 vom 12.08.2002

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