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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 20.06.2001, Aktenzeichen: 2 Ww 50/99 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 2 Ww 50/99

Beschluss vom 20.06.2001


Leitsatz:1. Der Grundsatz, dass der Erbe eines Land- und Inventareinbringers, der selbst LPG-Mitglied ist, in die genossenschaftliche Stellung des Erblassers einrückt, und dass ihm dessen Mitgliedszeit bei der Berechnung der sachbezogenen Abfindungsansprüche angerechnet wird, gilt auch im Falle der Einzelrechtsnachfolge im Wege vorweggenommener Erbfolge.

2. Hiervon erfasst sind auch die Fälle, in denen das aus der Einzelrechtsnachfolge begünstigte LPG-Mitglied mit dem Übertragenden zwar verwandt oder verschwägert war, jedoch nicht zu seinen unmittelbaren gesetzlichen Erben gehörte.
Rechtsgebiete:LwAnpG, HGB, LPGG/59, ZPO
Vorschriften:LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1 u. 2, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 3, LwAnpG § 44 Abs. 6, LwAnpG § 44 Abs. 1, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, LwAnpG § 44, LwAnpG § 45, HGB § 243, HGB § 252 f., LPGG/59 § 24 Abs. 2, LPGG/59 § 24, LPGG/59 § 24 Abs. 5 Satz 1, ZPO § 287,
Verfahrensgang:AG Naumburg 2 Lw 68/95

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