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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 18.12.2000, Aktenzeichen: 10 W 40/00 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 10 W 40/00

Beschluss vom 18.12.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine Prozesspartei verliert ihr Recht zur Ablehnung des Sachverständigen u. a. auch dadurch, dass sie nach Abschluss der Anhörung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung die Sachanträge gestellt bzw. wiederholt hat, ohne die ihr in diesem Zeitpunkt bereits bekannten Ablehnungsgründe geltend zu machen.

2. Eine Prüfungs- und Überlegungsfrist hat die Partei in diesem Fall, wenn ein eindeutiger Ablehnungsgrund während der Vernehmung des Sachverständigen hervortritt, zur Vermeidung einer Verfahrensverzögerung nicht.

OLG Naumburg, Bes vom 18.12.2000, 10 W 40/00;
vorgehend LG Halle, Bes vom 04.10.2000, 11 O 94/99
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1, ZPO § 406 Abs. 1, ZPO § 406 Abs. 5, ZPO § 577 Abs. 1, ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1, ZPO § 406, ZPO § 43, ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2, ZPO § 165 Satz 1, ZPO § 97 Abs. 1,

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