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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 18.07.2006, Aktenzeichen: 1 Verg 4/06 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 Verg 4/06

Beschluss vom 18.07.2006


Leitsatz:1. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind Feststellungsanträge nur eingeschränkt zulässig unter den Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 GWB und soweit sie sich auf die Feststellung einer Verletzung von Bieter schützenden vergaberechtlichen Vorschriften beziehen.

2. Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts der Entstehung der Rügeobliegenheit i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (hier: kein Nachweis einer vor Zugang der Vorabinformation bestehenden positiven Kenntnis vom Wiederaufgreifen der Auftragsverhandlungen).

3. Beabsichtigt ein öffentlicher Auftraggeber, ein formell bereits abgeschlossenes Vergabeverfahren wieder aufzugreifen, so ist er gehalten, diese Absicht in unmissverständlicher Art und Weise zumindest den Bietern dieses Verfahrens bekannt zu geben. Dies gilt umso mehr, als ein Wiederaufgreifen des beendeten Vergabeverfahrens allenfalls ausnahmsweise in Betracht kommen kann, etwa bei vergaberechtswidriger Aufhebung der Ausschreibung.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 107 Abs. 3 Satz 1, GWB § 114 Abs. 2,
Stichworte:Laborgebäude,
Verfahrensgang:2. VK beim Landesverwaltungsamt LSA 2 VK LVwA 4/06 vom 22.03.2006

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