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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 17.11.2004, Aktenzeichen: 8 UF 188/04 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 UF 188/04

Beschluss vom 17.11.2004


Leitsatz:Bei einem Scheitern des Vermittlungsverfahrens hat das FamG zunächst die unanfechtbare Feststellung zu treffen, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist. Erst dann ist das Vermittlungsverfahren beendet.

Weiterungen, die in der Verhängung von Zwangsmitteln bestehen können, bleiben einem "anschließenden" Verfahren vorbehalten, das auf Antrag eines Elternteils oder von Amts wegen einzuleiten ist. In diesem sich anschließenden Verfahren sind die Anhörungspflichten zu beachten.
Rechtsgebiete:FGG, KostO
Vorschriften:FGG § 52a, FGG § 52a Abs. 5 S. 1, FGG § 52a Abs. 5 S. 3, KostO § 30 Abs. 2, KostO § 31 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Oschersleben 4 F 145/03 vom 19.08.2004

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