( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 17.04.2002, Aktenzeichen: 9 W 8/02 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 9 W 8/02

Beschluss vom 17.04.2002


Leitsatz:Endet die gewillkürte Prozessstandschaft während des laufenden Prozesses, kann der Rechtsinhaber nach den Regeln über den Parteiwechsel in den Prozess eintreten. Für den umgekehrten Fall, dass die Prozessstandschaft erst während des Prozesses begründet wird, kann nichts anderes gelten. Auch in diesem Fall kann der Prozessstandschafter nach den Regeln über den Parteiwechsel in den Prozess eintreten.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 3, ZPO § 99 Abs. 1, ZPO § 91 Abs. 1, ZPO § 269 Abs. 4, ZPO § 269 Abs. 5, ZPO § 269 Abs. 3, ZPO § 269 Abs. 5 S. 1,
Verfahrensgang:LG Dessau 6 O 1504/01 vom 11.02.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Beschluss vom 17.04.2002, Aktenzeichen: 9 W 8/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-naumburg/olg-naumburg-beschluss-vom-17-04-2002-az-9-w-802

"OLG-NAUMBURG - 17.04.2002, 9 W 8/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN