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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 16.05.2001, Aktenzeichen: 3 UF 58/01 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 3 UF 58/01

Beschluss vom 16.05.2001


Leitsatz:Eine Einbenennung ist nur zulässig, wenn dies zum Wohl des Kindes "erforderlich" ist; der Gesetzgeber hat mit dem KindRG diesen Maßstab bewusst gesetzt.

Eine schriftliche Anhörung aller Beteiligten ist grundsätzlich nicht ausreichend, denn nur eine gemeinsame Erörterung unter Beteiligung des Jugendamtes ist geeignet, die Interessen aller Beteiligten und deren persönlichen Gesichtspunkte herauszufinden und möglicherweise eine einvernehmlich Lösung zu erreichen (im Anschluss an den 8. Senat in OLG-R 2001, 14-15 ).
Rechtsgebiete:BGB, ZPO, KostO, FGG
Vorschriften:BGB § 621e, BGB § 1618 Satz 4, ZPO § 236, ZPO § 571, ZPO § 621e, KostO § 131, KostO § 30, FGG § 12, FGG § 13 a,
Verfahrensgang:AG Bernburg 18 F 72/00

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