JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 1 Verg 14/06
| Leitsatz: | 1. Entbehrlichkeit der Rüge der unterlassenen EU-weiten Ausschreibung nach Abschluss des Vertrages (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) 2. Wird ein Auftragsverhältnis, das der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag, durch Kündigung beendet und beabsichtigt der Auftraggeber, den identischen Vertrag nunmehr mit einem anderen Unternehmen zu schließen, ist ein erneutes Vergabeverfahren i.S. von § 101 Abs. 1 GWB erforderlich. 3. Für die Anwendbarkeit des § 13 VgV auf einen Vertragsschluss kommt es darauf an, ob der Auftrag nach §§ 98 bis 100 GWB der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag; unerheblich ist hingegen, ob die Vergabestelle ein förmliches Vergabeverfahren i.S.v. § 101 Abs. 1 GWB durchgeführt hat. 4. Auch bei einer Auftragsvergabe ohne vorherige Verhandlungen mit mehreren Unternehmen besteht eine Vorabinformationspflicht des Auftraggebers in entsprechender Anwendung des § 13 Satz 1 VgV, wenn der Vertragsschluss im funktionalen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Offenen Verfahren steht, und zwar gegenüber allen Bietern des Offenen Verfahrens. |
| Rechtsgebiete: | GWB, VgV |
| Vorschriften: | GWB § 98, GWB § 99, GWB § 100, GWB § 101 Abs. 1, VgV § 13 Satz 1, |
| Stichworte: | Multimediazentrum II, |
| Verfahrensgang: | 1. VK beim Landesverwaltungsamt LSA 1 VK LVwA 29/06 vom 01.09.2006 |
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