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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 1 Verg 14/06 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 Verg 14/06

Beschluss vom 15.03.2007


Leitsatz:1. Entbehrlichkeit der Rüge der unterlassenen EU-weiten Ausschreibung nach Abschluss des Vertrages (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB)

2. Wird ein Auftragsverhältnis, das der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag, durch Kündigung beendet und beabsichtigt der Auftraggeber, den identischen Vertrag nunmehr mit einem anderen Unternehmen zu schließen, ist ein erneutes Vergabeverfahren i.S. von § 101 Abs. 1 GWB erforderlich.

3. Für die Anwendbarkeit des § 13 VgV auf einen Vertragsschluss kommt es darauf an, ob der Auftrag nach §§ 98 bis 100 GWB der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag; unerheblich ist hingegen, ob die Vergabestelle ein förmliches Vergabeverfahren i.S.v. § 101 Abs. 1 GWB durchgeführt hat.

4. Auch bei einer Auftragsvergabe ohne vorherige Verhandlungen mit mehreren Unternehmen besteht eine Vorabinformationspflicht des Auftraggebers in entsprechender Anwendung des § 13 Satz 1 VgV, wenn der Vertragsschluss im funktionalen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Offenen Verfahren steht, und zwar gegenüber allen Bietern des Offenen Verfahrens.
Rechtsgebiete:GWB, VgV
Vorschriften:GWB § 98, GWB § 99, GWB § 100, GWB § 101 Abs. 1, VgV § 13 Satz 1,
Stichworte:Multimediazentrum II,
Verfahrensgang:1. VK beim Landesverwaltungsamt LSA 1 VK LVwA 29/06 vom 01.09.2006

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