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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 14.12.2000, Aktenzeichen: 10 Wx 12/00 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 10 Wx 12/00

Beschluss vom 14.12.2000


Leitsatz:1. Für die Eintragung des Geschlechts gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 PStG sind die feststellbaren körperlichen Merkmale im Zeitpunkt der Geburt maßgebend, wobei im Zweifel das Geschlecht einzutragen ist, auf das die körperlichen Merkmale des Neugeborenen in erster Linie hinweisen.

2. Bei der Bestimmung der Zugehörigkeit einer doppelgeschlechtlichen Person zum einen oder anderen Geschlecht kann auch deren seelische Neigung berücksichtigt werden.

3. In einem Verfahren auf Berichtigung des Geburtseintrages über das Geschlecht sind u. U. auch Feststellungen zur Frage angeblicher Eheschließungen und insbesondere zum Vorhandensein eines leiblichen Kindes zu treffen, um aufzuklären, ob diese Umstände die Einschätzung einer Intersexualität ausschließen, so dass nur noch die Möglichkeit einer Transsexualität wahrscheinlich bleibt.
Rechtsgebiete:PStG, FGG
Vorschriften:PStG § 21 Abs. 1 Nr. 3, PStG § 47, PStG § 49 Abs. 1 Satz 1, PStG § 48 Abs. 1, PStG § 49 Abs. 2, PStG § 47 Abs. 1, PStG § 48 Abs. 1, PStG § 21 Abs. 1 Nr. 4, FGG § 27 Abs. 1, FGG § 12,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 3 T 61/99
AG Magdeburg 13 (17) UR III 52/95

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