JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 14.11.2007, Aktenzeichen: 1 W 35/06 (EnWG)
| Leitsatz: | § 75 Abs. 2 EnWG, wonach die Beschwerde den am Verfahren vor der Regulierungsbehörde Beteiligten zusteht, beinhaltet keine abschließende Regelung. Deshalb können auch diejenigen eine Beschwerdeberechtigung haben, die durch einen Verwaltungsakt der Regulierungsbehörde belastet sind, jedoch nicht förmlich beteiligt wurden. |
| Rechtsgebiete: | EnWG |
| Vorschriften: | EnWG § 75 Abs. 2, |
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