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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 14.11.2002, Aktenzeichen: 8 WF 211/02 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 WF 211/02

Beschluss vom 14.11.2002


Leitsatz:Nach dem Wortlaut des § 1361b Abs. 3 BGB kann zwar ein Vergütungsanspruch geltend gemacht werden, die Möglichkeit der Freistellung von Mietzinsansprüchen des Vermieters ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da aber die Freistellung im Verhältnis zu einer Verpflichtung auf Zahlung einer Vergütung für die Wohnungsnutzung rechtlich als ein Minus zu werten ist, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Klage auf Freistellung im Innenverhältnis.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1361b Abs. 3,
Verfahrensgang:AG Halle-Saalkreis 26 F 1616/02 vom 12.09.2002

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