( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 14.02.2006, Aktenzeichen: 8 W 4/06 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 W 4/06

Beschluss vom 14.02.2006


Leitsatz:Eine unentgeltliche Zuwendung im Sinne einer Schenkung liegt dann nicht vor, wenn die Übertragung (hier: eines Grundstückes) in der Erwartung, dass die Lebensgemeinschaft weiterhin und für längere Zeit anhalten werde, erfolgt.

Im Gegensatz zur Schenkung kann eine unbenannte Zuwendung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung nach den Regeln des § 313 BGB rückabgewickelt werden.

Dies gilt sowohl in der Ehe als auch einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (BGH FamRZ 1991, 168).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 313,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 11 O 23/06 vom 05.01.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Beschluss vom 14.02.2006, Aktenzeichen: 8 W 4/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-naumburg/olg-naumburg-beschluss-vom-14-02-2006-az-8-w-406

"OLG-NAUMBURG - 14.02.2006, 8 W 4/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN