JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 13.07.2007, Aktenzeichen: 3 VA 3/07
| Leitsatz: | Für einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 BGB fehlt bereits das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit der beabsichtigen Eheschließung das Rechtsinstitut der Ehe missbraucht würde. Dies ist der Fall, wenn die beabsichtigte Eheschließung offensichtlich nicht auf die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft abzielt, vielmehr ausschließlich ein ehefremder Zweck verfolgt wird. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1309, |
| Verfahrensgang: | OLG Naumburg 3462 I 77/07 vom 11.04.2007 |
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