Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 13.07.2001, Aktenzeichen: 2 AR 1/01 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 2 AR 1/01

Beschluss vom 13.07.2001


Leitsatz:1. § 11 Abs. 3 GesO betrifft nur die örtliche, nicht jedoch die sachliche Zuständigkeit.

2. Die sachliche Zuständigkeit für eine Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten und bestrittenen Forderung richtet sich nach den allgemeinen Regel des GVG.

3. Handelt es sich in der Sache um einen Anspruch nach dem LwAnpG, so kommt es für die sachliche Zuständigkeit nicht darauf an, ob ein solcher Anspruch als Zahlungsanspruch gegen die LPG bzw. deren Rechtsnachfolger geltend gemacht wird oder ob sie zur Tabelle festgestellt werden soll.
Rechtsgebiete:GesO, LwAnpG, ZPO, KO
Vorschriften:GesO § 11 Abs. 3, GesO § 11 Abs. 3 S. 1, GesO § 11 Abs. 3 S. 3, LwAnpG § 44, LwAnpG § 65 Abs. 1, ZPO § 281, ZPO § 36 Nr. 6, KO § 146 Abs. 2,
Verfahrensgang:AG Magdeburg 12 Lw 13/01

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Beschluss vom 13.07.2001, Aktenzeichen: 2 AR 1/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-NAUMBURG - 13.07.2001, 2 AR 1/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum