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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 13.05.2008, Aktenzeichen: 1 Verg 3/08 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 Verg 3/08

Beschluss vom 13.05.2008


Leitsatz:Laboreinrichtung II

1. Die angebliche Unklarheit, Zweifelhaftigkeit oder Mehrdeutigkeit eines Punktbewertungssystems, welches den Bietern mit den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden ist, ist regelmäßig in der Angebotsphase zu rügen.

Für die laienhafte rechtliche Bewertung des Inhalts der Bekanntmachung der Zuschlagskriterien als nicht ausreichend transparent kommt es nur darauf an, ob ein Bieter sich aufgrund der gegebenen Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, oder nicht. Es ist regelmäßig auch ohne rechtliche Beratung möglich zu entscheiden, ob der Inhalt der Verdingungsunterlagen aus fachlicher Sicht erkennen lässt, worauf es dem Auftraggeber ankommt und ob die vorgenommenen Einstufungen für die Punkteverteilung für einen branchen- und fachkundigen Bieter eindeutig verständlich sind oder nicht.

2. Ebenso kann ein fachkundiger Bieter ohne eingehende rechtliche Beratung beurteilen, ob "Ca."-Angaben bei den Abmessungen von Einrichtungsgegenständen die verlangte Leistung hinreichend genau beschreiben oder nicht.

3. Nach Aufhebung eines Offenen Verfahrens mit der Begründung, dass ausschließlich unvollständige bzw. von den Verdingungsunterlagen abweichende und daher nach § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließende Angebote eingegangen waren, kann der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne (erneute) Vergabebekanntmachung auch unter Einbeziehung weiterer Unternehmen als der Bieter des vorangegangenen Offenen Verfahrens durchführen (§ 3a Nr. 6 lit. b) VOB/A). Für die Zulässigkeit seiner Wahl der Vergabeart ist es unerheblich, ob er sich von Anfang rechtlich darüber im Klaren war, auf welche Rechtsnorm er diese Wahl stützen kann.

4. Die Vorschrift des § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VOB/A - Bieteröffentlichkeit des Angebotseröffnungstermins - gilt nicht im Verhandlungsverfahren.

5. Zurückweisung des Antrags nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB trotz u.U. vorliegender Vergaberechtsverletzung, soweit durch deren Beseitigung eine Verbesserung der Zuschlagschancen des Antragstellers nicht zu erwarten ist (hier: maximal mögliche Veränderung des Punktestandes ohne Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis).
Rechtsgebiete:VOB/A, GWB
Vorschriften:VOB/A § 25 Nr. 1, VOB/A § 22 Nr. 1 S. 1 Halbs. 2, GWB § 118 Abs. 1 S. 3,

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