JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 13.03.2006, Aktenzeichen: 8 Wx 4/06
| Leitsatz: | Auch gegenüber einer strafrechtlichen Unterbringungsmaßnahme ist die Unterbringung nach einem landesrechtlichen PsychKG nicht subsidiär, wenn sich eine solche Unterbringung für die Heilung und Pflege des Beschuldigten bzw. Betroffenen als günstiger erweist; in diesem Fall ist die strafrechtliche Unterbringung nämlich auszusetzen, weil der mit der Anordnung der strafrechtlichen Unterbringung verfolgte Zweck auch durch die Aussetzung erreichbar ist. Weicht ein in zweiter Instanz eingeholtes Gutachten in wichtigen Aussagen von den Feststellungen und Bewertungen der ersten Instanz ab, muss das Beschwerdegericht (Landgericht) den Gutachter und den Betroffenen erneut anhören. |
| Rechtsgebiete: | PsychKG-LSA, JGG, StPO, StGB |
| Vorschriften: | PsychKG-LSA § 1, PsychKG-LSA § 13 Abs. 1, PsychKG-LSA § 13 Abs. 2, JGG § 7, StPO § 126a, StGB § 63, StGB § 64, StGB § 67b, |
| Verfahrensgang: | LG Halle 2 T 481/05 vom 30.01.2006 |
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