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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 13.03.2002, Aktenzeichen: 11 W 79/02 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 11 W 79/02

Beschluss vom 13.03.2002


Leitsatz:Die mit einer beabsichtigten unbedingten Widerklage erstrebte Rechtsverfolgung ist mutwillig und nicht der Gewährung von Prozesskostenhilfe zugänglich, wenn mit den geltend zu machenden Zahlungsansprüchen gegen die nicht erheblich angegriffene Klageforderung aufgerechnet werden kann.
Rechtsgebiete:ZPO, VermG
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 127 Abs. 4, VermG § 3 Abs. 3 Satz 4,
Verfahrensgang:LG Dessau 4 O 310/01 vom 12.09.2001

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