JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 12.11.2001, Aktenzeichen: 2 Ww 34/01
| Leitsatz: | 1. Im Fall der Auflösung und Abwicklung einer LPG erfolgt die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat, sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt. 2. Steht die Höhe des verteilbaren Eigenkapitals noch nicht fest, weil die Liquidation noch nicht abgeschlossen ist, so kann nicht verbindlich festgestellt werden, ob und in welcher Höhe Abfindungsansprüche nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 LwAnpG berücksichtigt werden können. 3. Deshalb kann weder ein bestimmter Zahlungsanspruch des Mitglieds errechnet werden, noch kann eine Gesamtquote seiner Beteiligung bestimmt werden, denn auch diese Quote hängt von der Höhe des Kapitals ab. Möglich ist es daher nur, die Ansprüche bzw. Quoten zu berechnen, mit denen das Mitglied in den einzelnen Stufen an einer - möglicherweise - auf die Gesamtansprüche der jeweiligen Stufe zu verteilenden Vermögensmasse zu beteiligen sein wird. |
| Rechtsgebiete: | LwAnpG, LwVG, GenG, BGB, ZPO |
| Vorschriften: | LwAnpG § 36, LwAnpG § 42, LwAnpG § 44, LwAnpG § 28 Abs. 2, LwAnpG § 42 Abs. 1, LwAnpG § 44 Abs. 1, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 3, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1, LwVG § 31, GenG § 89, GenG § 33 Abs. 1, BGB § 242, ZPO § 888, ZPO § 793 Abs. 1, ZPO § 97 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | AG Wernigerode 9 Lw 41/99 |
Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Beschluss vom 12.11.2001, Aktenzeichen: 2 Ww 34/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-NAUMBURG - 12.11.2001, 2 Ww 34/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum