JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 12.06.2001, Aktenzeichen: 1 AR 10/01
| Leitsatz: | 1. Der Senat bejaht eine objektive willkürliche Verweisung regelmäßig in den Fällen, in denen ein zuständiges Gericht unter Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften die eigene Zuständigkeit verneint. 2. Ist der Klageantrag auf mehrere Klagegründe gestützt, aus denen sich eine "gespaltene örtliche Zuständigkeit" ergibt, so wäre das angerufene Amtsgericht gehalten, sich zu entscheiden, ob es nur den Anspruch aus dem Mietverhältnis selbst entscheidet oder entsprechend einer im Vordringen befindlichen Meinung einen einheitlichen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs annimmt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, ZPO § 281, ZPO § 29 a, |
| Verfahrensgang: | AG Magdeburg 15 C 1706/01 AG Dessau 4 C 103/01 |
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