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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 09.05.2008, Aktenzeichen: 8 Wx 7/08 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 Wx 7/08

Beschluss vom 09.05.2008


Leitsatz:Bei der Genehmigung der Unterbringung wegen einer notwendigen Heilbehandlung ist zu prüfen, ob die Heilbehandlung vertretbar und verhältnismäßig ist, da in das Grundrecht der persönlichen Freiheit eingegriffen wird.

Ein Gutachten nach § 70e FGG muss so gestaltet sein, dass es für den Vormundschaftsrichter eine in den jeweiligen Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage schafft. Insbesondere muss das Gutachten

- Art und Ausmaß der Behinderung im einzelnen an Hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen,

- sich mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung detailliert auseinander setzen,

- auch zur der Frage Stellung nehmen, ob und welche Alternativen anstelle der Freiheitsentziehung zur Verfügung stünden.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 70e,
Verfahrensgang:LG Magdeburg, 3 T 205/08 vom 25.03.2008
AG Aschersleben, 19 XVII 24/08

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