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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 06.07.2007, Aktenzeichen: 8 Wx 22/07 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 Wx 22/07

Beschluss vom 06.07.2007


Leitsatz:1. Ist die Einweisung durch Zeitablauf erledigt besteht für den Betroffenen weiterhin ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung, dass die Einweisung rechtswidrig war.

2. Das rechtliche Interesse des Betroffenen ist verletzt, wenn ihm erst nach Erlass des Einweisungsbeschlusses ein Pfleger für das Verfahren beigeordnet wird (§ 70b FGG).

3. Besteht die Notwendigkeit, dass ein schriftliches Gutachten erläutert werden muss, kann nur derjenige, der das Gutachten erstattet hat, auch dies mündlich erläutern. Ist diese Person aus welchen Gründen auch verhindert, bedarf es einer Beweiserhebung durch förmlichen Beschluss und der bestellte Gutachter erstattet jetzt sein Gutachten, erläutert also nicht das schriftlich vorliegende und nicht ausreichende oder unklare Gutachten.

4. Auch die Fachkompetenz eines Gutachters muss vom Gericht festgestellt werden, da § 70 e FGG nur die Begutachtung durch einen Arzt für Psychiatrie oder einen Arzt mit Erfahrungen auf diesem Gebiet zulässt.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 70 e,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 3 T 302/07 vom 21.05.2007

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