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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 04.09.2008, Aktenzeichen: 1 Verg 4/08 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 Verg 4/08

Beschluss vom 04.09.2008


Leitsatz:1. Ist eine Leistungsposition eines Bauauftrages objektiv auf eine finanzielle Leistung gerichtet (hier: Übernahme der Kosten von Autowäschen), so besteht für den Auftraggeber kein Anlass, an der Angabe eines Bieters, diese Leistung als Eigenleistung zu erbringen, zu zweifeln.

Auch wenn ein Positionstext im Leistungsverzeichnis aus Empfängersicht mehrdeutig ist und nach einer von mehreren Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommt, dass der Einsatz von anderen Unternehmen unumgänglich ist, ist das Angebot eines Bieters vollständig, der die Leistung - "zufällig zutreffend" - als Eigenleistung anbietet und daher keine Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen vorlegt.

2. Die Durchführung von Autowäschen ist keine Nachunternehmerleistung bei einem Auftrag über Straßenbauleistungen.

Es kann offen bleiben, ob die Verdingungsunterlagen dahin auszulegen sind, dass Verfügbarkeitsnachweise nicht nur für Nachunternehmer, sondern auch für jegliche Hilfsleistungen anderer Unternehmen vorzulegen sind.

3. Erklärt ein Bieter, dass er alle Leistungen eines Titels von einem Nachunternehmer erbringen lassen werde, und bezieht sich die Verpflichtungserklärung des bezeichneten Nachunternehmers aber nur auf einige einzelne, ausdrücklich mit ihren Ordnungsziffern aufgeführte Leistungspositionen dieses Titels, so ist diese Abweichung als ein unvollständiger Verfügbarkeitsnachweis zu bewerten.

4. Fordert die Vergabestelle mit Angebotsabgabe Angaben zum beabsichtigten Bauablauf und im Falle der Auftragserteilung die Anfertigung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten Bauzeitenplans, so ist der Bieter verpflichtet, innerhalb der Angebotsfrist seine Vorstellungen zur beabsichtigten Reihenfolge bei der Ausführung der Bauarbeiten darzustellen. Die Form der Darstellung steht ihm - mangels anderweitigen Verlangens der Vergabestelle - frei.

5. Zum Inhalt des Vergabevermerks bei Verwendung eines Punktesystems im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote.
Rechtsgebiete:GWB, VOB/A
Vorschriften:GWB § 97 Abs. 7, VOB/A § 8a Nr. 10, VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b),
Stichworte:Ortsumfahrung Z.,
Verfahrensgang:1. VK beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt, 1 VK LVwA 7/08 vom 06.06.2008

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