JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 03.08.2003, Aktenzeichen: 8 WF 86/03
| Leitsatz: | 1. Wird in einem Beschluss zur Begründung auf eine andere Entscheidung des erkennenden Gerichtes in derselben Rechtssache verwiesen, so ist dies zumindest dann unzulässig, wenn die andere Entscheidung erst zeitlich später verkündet oder bekanntgegeben wird. 2. Im Falle einer Obliegenheitspflichtverletzung muss das anzusetzende fiktive Einkommen Berücksichtigung finden, das tatsächlich aufgrund Vor- und Ausbildung unter Berücksichtigung aller weiteren Umstände erzielbar ist. |
| Vorschriften: | -, |
| Verfahrensgang: | AG Oschersleben 4 F 238/02 vom 04.06.2003 |
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