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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 03.06.2002, Aktenzeichen: 8 UF 77/02 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 8 UF 77/02

Beschluss vom 03.06.2002


Leitsatz:Die betriebliche Altersversorgung der Deutschen Bahn AG ist eine Altersversorgung nach dem BetrAVG; sie ist privatrechtlicher Natur. Durch die Übertragung der Durchführung auf die Bahnversicherung - ein Organ der gesetzlichen Rentenversicherung - ändert sich die Rechtsnatur dieser Versorgung nicht mit der Folge, dass ein unmittelbarer gestaltender Eingriff in diese Altersversorgung nicht zulässig ist.
Rechtsgebiete:VAHRG
Vorschriften:VAHRG § 1,
Verfahrensgang:AG Halberstadt 8 F 130/01 vom 13.03.2002

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