JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 02.10.2002, Aktenzeichen: 2 Ww 72/97
| Leitsatz: | 1. Ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einer LPG war nicht ohne Weiteres mit dem Verlust der Mitgliedschaftsrechte verbunden. Die Mitgliedschaft hätte nur durch Aufhebungsvereinbarung, Ausschluss oder Austritt (Ziff. 16 LPG-MusterSt/T) beendet werden können. 2. Der Abfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 LwAnpG ist auf der Grundlage des Eigenkapitals derjenigen LPG zu berechnen, der das LPG-Mitglied zuletzt angehört hat. 3. Das ausgeschiedene Mitglied nimmt aber nicht an dem Vermögenszuwachs teil, der der LPG nach dem Ausscheiden durch den Zusammenschluss mit Teilen einer anderen LPG erwachsen ist, denn der Abfindungsanspruch soll dem ehemaligen LPG-Mitglied einen Ausgleich für diejenige Wertschöpfung bieten, an der es beteiligt war. Maßgeblich ist deshalb in einem solchen Fall das Eigenkapital der LPG vor dem Zusammenschluss. |
| Rechtsgebiete: | LwVG, LPGG, LwAnpG, KostO |
| Vorschriften: | LwVG § 44, LwVG § 45, LwVG § 33, LwVG § 34, LPGG § 24 Abs. 2, LwAnpG § 44 Abs. 1, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2, LwAnpG § 44 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 2, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4, LwAnpG § 44 Abs. 6 S. 1, KostO §§ 18 ff., |
| Verfahrensgang: | AG Dessau Lw 30/96 vom 13.06.1997 |
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