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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 02.06.2005, Aktenzeichen: 10 W 26/05 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 10 W 26/05

Beschluss vom 02.06.2005


Leitsatz:Wenn ein abgelehnter Richter vor Erstattung einer Strafanzeige gegen eine Partei die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände ersichtlich sorgfältig abgewogen hat, ist von der Besorgnis der Befangenheit nicht auszugehen. Auch der Vorwurf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs ist dann unerheblich.
Rechtsgebiete:ZPO, StPO
Vorschriften:ZPO § 42 Abs. 1, ZPO § 42 Abs. 2, ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 568 Abs. 1 S. 1, ZPO § 569, StPO § 152 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 9 O 1779/04 vom 10.03.2005

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