JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 01.02.2008, Aktenzeichen: 8 WF 16/08
| Leitsatz: | Behauptet ein unterhaltspflichtiger Anwalt, zur Leistung des Kindesunterhalts nicht in der Lage zu sein, muss er als Selbstständiger mindestens einen nachvollziehbaren Nachweis über Einkommen und Vermögen der letzten drei zusammenhängenden Jahre erbringen. Ist nach dem nachgewiesenen Einkommen keine Unterhaltszahlung möglich, ist der Anwalt ggf. verpflichtet, seine freiberufliche Tätigkeit aufzugeben und im Anstellungsverhältnis zu arbeiten und er muss auch den Nachweis durch Vorlage der Bewerbungsbelege erbringen, dass ihm eine andere oder ergänzende Tätigkeit nicht zur Verfügung steht. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RegelbetragVO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 114, ZPO § 568, ZPO § 654, RegelbetragVO § 2, BGB § 1603 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | AG Halle (Saale), 27 F 1617/07 vom 11.01.2008 |
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