JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 11 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UrhG |
| Leitsatz: | Zum Anspruch auf Abänderung einer vertraglich vereinbarten Übersetzervergütung (Fortführung des Senatsurteils vom 14.12.2006 - 29 U 1728/06, ZUM 2007,142 ff.). |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 5319/07 | |
| Rechtsgebiete: | UrhG |
| Leitsatz: | Zum Anspruch auf Abänderung einer vertraglich vereinbarten Übersetzervergütung (Fortführung des Senatsurteils vom 14.12.2006 - 29 U 1728/06, ZUM 2007,142 ff.) |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 5320/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, InsO, BGB |
| Leitsatz: | Der Insolvenzverwalter kann Rückzahlung von vorausbezahlten Avalprovisionen im Rahmen eines Avalkretit/Bürschaftsvertrags für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangen. Die von der Beklagten übernommene Kautionsversicherung ist auf einen Regress gegenüber der Schuldnerin angelegt. (Fortführung von BGH ZIP 2007,543) |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 25 U 3731/08 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Leitsatz: | 1. Geben Vorstand und Aufsichtsrat keine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Deutscher Corporate Governance Kodex) ab, so stellt dies einen schwerwiegenden, die Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses der Hauptversammlung begründenden Gesetztes- und Satzungsverstoß dar (vgl. auch Entscheidung des Senats vom 23.01.2008, Az: 7 U 3668/07). 2. Bei Ausschluss des Bezugsrechts im Fall von Wandel- und Optionsanleihen muss der Hauptversammlung ein Bericht über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses vorgelegt werden. Dieser muss dem durchschnittlichen Aktionär hinreichend verständliche Ausführungen dazu enthalten, in welchen konkreten Fällen und mit welchen Modalitäten und Auswirkungen ein Ausschluss in Frage kommen soll. Entspricht der Bericht diesen Anforderungen nicht, liegt ein die Anfechtbarkeit des hierzu gefassten Hauptversammlungsbeschlusses begründender Mangel vor. 3. Ein Vorstandsbericht zu einem Beherrschungsvertrag genügt insbesondere im Hinblick auf die sich aus dem Gewinn- und Beherrschungsvertrag unmittelbar und mittelbar ergebenen Zahlungspflichten des herrschenden Unternehmens den Anforderungen des § 293 a Abs. 1 AktG nicht, wenn er keine ausreichenden Angaben zur wirtschaftlichen Lage und Bonität des herrschenden Unternehmens enthält. Insbesondere ist die Vorlage eines in englischer Sprache abgefassten Jahresabschlusses nicht ausreichend. 4. Die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung über ein Delisting kann nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass den Aktionären bereits im Vorfeld der Entscheidung mitgeteilt hätte werden müssen, ob die Gesellschaft, die das mit dem Delisting verbundene Kaufangebot unterbreitet, wirtschaftlich zur Erfüllung in der Lage ist, da mit dem Delisting keine zwingende Entscheidung über die Veräußerung/den Verlust der Aktien der Minderheitsaktionäre verbunden ist. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 2405/08 | |