JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 10 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, UrhG |
| Leitsatz: | 1. Die Beschränkung der Zulässigkeit digitaler Privatkopien durch das Verbot der Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen (vgl. § 95a UrhG) stellt keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Besitzers einer Kopiervorlage dar, sondern lediglich eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. Den Verbrauchern ist aus der Befugnis zur Privatkopie, die 1965 aus der Not der geistigen Eigentümer geboren wurde, kein Recht erwachsen, das sich heute gegen das seinerseits durch Art. 14 GG geschützte geistige Eigentum ins Feld führen ließe. 2. Aus der bloßen Existenz von Umgehungsmaßnahmen kann nicht auf die Unwirksamkeit der betroffenen technischen Schutzmaßnahmen i. S. d. § 95a UrhG geschlossen werden. Für die Frage der Wirksamkeit solcher Schutzmaßnahmen ist vielmehr darauf abzustellen, ob der durchschnittliche Benutzer durch die Maßnahmen von Urheberrechtsverletzungen abgehalten werden kann. 3. Der Eingriff in die Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), der darin liegt, dass einem IT-Nachrichtendienst die Setzung eines Hyperlinks verboten wird, kann durch § 95a Abs. 3 UrhG und die Grundsätze der Teilnehmerhaftung gerechtfertigt sein, wenn von dem Internetauftritt, auf den verlinkt wird, die Gefahr gewerbsmäßiger Verletzungen urheberrechtlicher Schutzrechte in erheblichem Umfang ausgeht und dem Nachrichtendienst die Rechtswidrigkeit dieses Internetauftritts bei der Linksetzung bekannt war. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 5696/07 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG |
| Leitsatz: | Befindet sich der Ausländer in Sicherungshaft (nur) nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, steht die Asylantragstellung der Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft entgegen, auch wenn im nachfolgenden Beschwerdeverfahren Haftgründe im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG festgestellt werden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 65/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 10 U 3432/08 | |
| Rechtsgebiete: | EG, GG, StGB, UWG |
| Schlagworte: | Sportwetten im Übergangszeitraum |
| Leitsatz: | 1. Das Angebot von Sportwetten im Internet war auch in dem Übergangszeitraum von der Sportwetten-Entscheidung des BVerfG am 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 nicht unlauter. 2. Da ein auf Wiederholungsgefahr gestützter wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nur besteht, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war, kam es im Streitfall, der einen Internetauftritt am 6. Juni 2006 betraf, auf die ab 1. Januar 2008 geltenden Regelungen des Glückspielstaatsvertrags nicht an. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 1669/08 | |