JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 09 / 2008
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AGBG, BGB, WEG |
| Leitsatz: | 1. Eine teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist jedenfalls dann ein Verbraucher i. S. des § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind. Auch das Halten einer Wohnung oder Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtung erhebliche regelmäßige und dauerhafte Mieteinnahmen zu erzielen, ist Verwaltung eigenen Vermögens und stellt unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit dar. 2. In Verwalterverträgen i. S. des § 26 WEG ist in allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihnen nach § 310 Abs. 3 BGB gleichstehende Regelungen eine Klausel unwirksam, die lautet: "Die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung gilt gegenüber dem Verwalter als genehmigt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage Einwendungen erhebt." |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 32 Wx 118/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die auf einem Notizzettel eigenhändig geschriebene und unterschriebene Aufforderung, "anliegende" Unterlagen dem Notar zu geben, "damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden kann", stellt mangels hinreichend sicher feststellbaren Testierwillens keine formwirksame letztwillige Verfügung dar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 42/08 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | 1. Die Bestellung einer (neuen) Betreuerin kann auch durch entsprechende mündliche (telefonische) Bekanntmachung ihr gegenüber wirksam werden (§ 69 a Abs. 3 Satz 1 FGG). 2. Der Beschluss über einen Betreuerwechsel enthält zwei vormundschaftsgerichtliche Entscheidungen: Die Entlassung des bisherigen Betreuers, die zu ihrer Wirksamkeit (von der Ausnahme des § 69 a Abs. 3 Satz 2, 3 FGG abgesehen) der Bekanntmachung an diesen bedarf; außerdem die Bestellung einer neuen Betreuerin, die mit der Bekanntmachung an diese wirksam wird. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 179/08 | |
| Rechtsgebiete: | AktG, HGB |
| Leitsatz: | 1. Hat die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über die Schaffung eines genehmigten Kapitals zu entscheiden, können auch Fragen zur Abwicklung kurze Zeit vorher durchgeführter Kapitalerhöhungen gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sein. 2. Der Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats nach § 120 AktG ist noch nicht deshalb anfechtbar, weil der Aufsichtsrat in seinem Bericht nach § 171 Abs. 2 AktG nicht über Verträge informiert hat, die zwischen der Gesellschaft und einer Rechtsanwaltskanzlei, welcher ein Mitglied des Aufsichtsrats angehört, geschlossen wurden. 3. Einer auf die unzureichenden Beantwortung von Fragen nach einer möglichen Befangenheit des Abschlussprüferkandidaten gestützten Anfechtung des Beschlusses über die Wahl des Abschlussprüfers steht § 243 Abs. 3 Nr. 2 AktG entgegen, der einen strikten Vorrang des Verfahrens nach § 318 Abs. 3 HGB bestimmt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 4230/07 | |