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Oberlandesgericht München
Entscheidungen 07 / 2008
Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 145/07 vom 31.07.2008
| Rechtsgebiete: | ErbbauRG |
| Leitsatz: | Bedarf die Belastung eines Erbbaurechts mit einer Hypothek der Zustimmung des Grundstückseigentümers - bzw. des Obererbbauberechtigten -, kann der Erbbauberechtigte diese verlangen, wenn die Belastung u. a. mit den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft vereinbar ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Hypothek der Sicherung von Ersatzansprüchen deliktisch Geschädigter gegen den Erbbauberechtigten dienen soll. Deshalb besteht auch kein Recht eines entsprechenden Gläubigers auf gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur Eintragung einer Höchstbetragsarresthypothek, wenn er den vermeintlichen Anspruch des Erbbauberechtigten auf deren Erteilung sich im Wege der Pfändung zur Einziehung hat überweisen lassen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 145/07 |
OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 3580/07 vom 31.07.2008
| Rechtsgebiete: | LottStV, GlüStV, UWG |
| Leitsatz: | Bei der Werbungsregelung in § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsvertrags über das Lotteriewesen in Deutschland handelt es sich ebenso wie bei den Werbungsregelungen in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3580/07 |
OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4729/07 vom 31.07.2008
| Rechtsgebiete: | EG, Richtlinie Nr. 95/2/EG, ZZulV, Richtlinie 2001/113/EG, KonfV, LFGB, UWG |
| Schlagworte: | zuckerarme Konfitüren |
| Leitsatz: | Vorlagebeschluss zur Auslegung des Begriffs zuckerarme Konfitüren in Anhang III Teil A der Richtlinie Nr. 95/2/EG. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4729/07 |
OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 49/08 vom 30.07.2008
| Rechtsgebiete: | GBO, WEG |
| Leitsatz: | Ein Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der Zuschreibung. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 49/08 |
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