JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 04 / 2008
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Gesellschafters aufgrund der Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens gemäß § 32b Satz 1 GmbHG. 2. Auch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung ist die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen regelmäßig als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG anzusehen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 5132/07 | |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Leitsatz: | 1. Die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB kann durch das Registergericht nur dann abgelehnt werden, wenn offensichtlich ist, dass eine Haftung des neuen Unternehmensträgers nach § 25 Abs. 1 HGB nicht in Betracht kommen kann. 2. Die Anmeldung eines Haftungsausschlusses kann zum Registerblatt des neuen Unternehmensträgers durch diesen allein erfolgen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 41/08 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Ist eine Betreuung auf Antrag der Betroffenen eingerichtet worden, schließt dies eine Beschwerde privilegierter Angehöriger hiergegen aus. Dasselbe gilt auch, wenn die Verlängerung einer solchen Betreuung im ausdrücklich erklärten Einverständnis der Betroffenen beschlossen wird. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 56/08 | |
| Rechtsgebiete: | GlüStV, UWG |
| Schlagworte: | Jackpot-Werbung |
| Leitsatz: | 1. Die Vorschriften in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sind Marktverhaltensregelungen i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG. 2. Eine einseitig die Vorteile der Teilnahme am Glücksspiel, insbesondere die Möglichkeit besonders hoher Gewinne, herausstellende Werbung steht im Widerspruch zu den Vorgaben aus § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV und ist gemäß § 4 Nr. 11, § 3 UWG unlauter. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 29 W 1211/08 | |