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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum04 / 2008 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 04 / 2008



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 5132/07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:GmbHG
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Gesellschafters aufgrund der Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens gemäß § 32b Satz 1 GmbHG.

2. Auch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung ist die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen regelmäßig als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG anzusehen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 5132/07



OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 41/08 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:HGB
Leitsatz:1. Die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB kann durch das Registergericht nur dann abgelehnt werden, wenn offensichtlich ist, dass eine Haftung des neuen Unternehmensträgers nach § 25 Abs. 1 HGB nicht in Betracht kommen kann.

2. Die Anmeldung eines Haftungsausschlusses kann zum Registerblatt des neuen Unternehmensträgers durch diesen allein erfolgen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 41/08

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 56/08 vom 23.04.2008

Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:Ist eine Betreuung auf Antrag der Betroffenen eingerichtet worden, schließt dies eine Beschwerde privilegierter Angehöriger hiergegen aus. Dasselbe gilt auch, wenn die Verlängerung einer solchen Betreuung im ausdrücklich erklärten Einverständnis der Betroffenen beschlossen wird.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 56/08

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 29 W 1211/08 vom 22.04.2008

Rechtsgebiete:GlüStV, UWG
Schlagworte:Jackpot-Werbung
Leitsatz:1. Die Vorschriften in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sind Marktverhaltensregelungen i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. Eine einseitig die Vorteile der Teilnahme am Glücksspiel, insbesondere die Möglichkeit besonders hoher Gewinne, herausstellende Werbung steht im Widerspruch zu den Vorgaben aus § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV und ist gemäß § 4 Nr. 11, § 3 UWG unlauter.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 29 W 1211/08


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