JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 03 / 2008
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Nach der Zielsetzung des Betreuungsrechts kann ein Betreuer grundsätzlich nur dann bestellt werden, wenn aus Sicht des Betroffenen ein Fürsorgebedürfnis hierfür besteht, nicht aber um dessen störendes Verhalten gegenüber Dritten einzudämmen. Ein Fürsorgebedürfnis und damit eine Rechtfertigung für die Betreueraufgabe "Entscheidung über den Fernmeldeverkehr" kann aber darin bestehen, den Betroffenen vor den berechtigten Reaktionen der Belästigten (hier: durch eine Vielzahl von Anrufen jeweils bestimmter Privat- oder Firmenanschlüsse mit wirrem Inhalt, Missbrauch des polizeilichen Notrufs) zu schützen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 274/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, AktG |
| Leitsatz: | 1. Bei einer Zustellung an den nach § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG zur Vertretung der Aktiengesellschaft zuständigen Vorstand und Aufsichtsrat tritt Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO ein, wenn Vorstand und Aufsichtsrat einen Prozessbevollmächtigten gemeinsam beauftragt haben und diesem ein Exemplar des zuzustellenden Schriftstücks tatsächlich zugegangen ist. 2. Eine Verkürzung der Frist zur Anmeldung zur Hauptversammlung durch Satzungsregelung nach § 123 Abs. 2 Satz 3 AktG kann nur durch die Satzung angeordnet werden. Eine Ermächtigung des einberufenden Organs zur Verkürzung der Anmeldefrist in der Satzung genügt nicht. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 4782/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 15 U 4547/07 | |
| Rechtsgebiete: | PatG, EPÜ, BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die Auslegung eines Anspruchsmerkmals eines Patentanspruchs durch das Revisionsgericht kann zu einer Bindung des Berufungsgerichts im Sinne des § 563 Abs. 2 ZPO auch für ein Anspruchsmerkmal führen, welches vom Revisionsgericht noch nicht einer eigenen Auslegung unterworfen wurde. 2. Die Ermittlung des Verständnisses des Durchschnittsfachmanns im Rahmen der Auslegung eines Patents kann im Einzelfall auch ohne Sachvortrag der Parteien zu den Grundlagen erfolgen, die als Beurteilungsgrundlage für dessen Verständnis dienen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 4058/03 | |