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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum02 / 2008 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 02 / 2008



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 4392/07 vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zur Kündigung eines Werbevertrags (Testimonialvertrags)
Leitsatz:1. Ein Vertrag, mit dem sich eine bekannte Person für bestimmte Zeit als "Testimonial" für Produktwerbung zur Verfügung stellt, kann vom Auftraggeber nicht allein deshalb gekündigt werden, weil dieser aufgrund aktueller Medienberichte über den "Testimonial" befürchtet, dass sich die Fortsetzung der Werbekampagne negativ auf das Image der beworbenen Produkte auswirken würde; die Kündigung setzt vielmehr den Nachweis konkreter Schäden oder Gefahren voraus, derentwegen dem Auftraggeber eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vorgesehenen Vertragsende nicht zugemutet werden kann.

2. Zur Auslegung einer sog. "Wohlverhaltensklausel".
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 4392/07



OLG-MUENCHEN – Urteil, 5 U 5102/06 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Der Darlehensnehmer kann nach Abtretung der Darlehensforderung auch dem neuen Gläubiger gemäß § 404 BGB Einwendungen aus dem Darlehensvertrag und der Sicherungsabrede entgegensetzen.

2. Die Verletzung der Pflicht zur periodischen Rechnungslegung durch den Darlehensgeber kann im Einzelfall so schwer wiegen, dass die Zwangsvollstreckung aus den Sicherheiten für das nicht mehr bediente Darlehen sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt; dies gilt insbesondere, wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer auf dessen Anfrage hin den Betrag zur Ablösung des Darlehens und der Sicherheiten nicht mitteilt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 5 U 5102/06

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 5/08 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:GBV, GmbHG
Leitsatz:Name oder Firma und Sitz der juristischen Person sind im Grundbuch möglichst in Übereinstimmung mit der aktuellen Eintragung im betreffenden (Handels-) Register vorzunehmen. Dies gebietet die gegenseitige Kompatibilität der Systeme. Jedoch besteht keine Amtspflicht des Grundbuchamts, Grundbuch und Register in Übereinstimmung zu halten. Für die Bezeichnung im Grundbuch ist es unerheblich, ob die im Register verlautbarte Firma unzulässig ist (hier: "gGmbH").
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 5/08

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 79/07 vom 22.02.2008

Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:1. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann eine in der Beschwerdeinstanz unterbliebene Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten nur in entsprechender Anwendung von § 321 ZPO nachgeholt werden; denn die Bestimmung des § 18 FGG gestattet nur dem Gericht erster Instanz, nicht aber dem Beschwerdegericht die Abänderung seiner Entscheidung.

2. Wird die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten, die grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar ist, erst nach formeller Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung nachgeholt, ist entsprechend § 20 a Abs. 2 FGG die sofortige Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 100 EUR übersteigt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 79/07


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