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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum01 / 2008 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 01 / 2008



Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 U 3773/07 vom 07.01.2008

Rechtsgebiete:AktG
Leitsatz:1. Festgestellte Jahresabschlüsse einer Aktiengesellschaft sind nicht schon wegen fehlender Aktivierung von Rückzahlungsforderungen aufgrund von Zahlungen an Dritte, für die es keine Rechtsgrundlage gab (Schmiergeld- und Bestechungszahlungen), nichtig, da nach dem bilanziellen Vorsichts- und Realisationsprinzip Ansprüche erst dann bilanziell zu aktivieren sind, wenn sie hinreichend sicher und konkretisiert sind.

2. Die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse ergibt sich auch nicht daraus, dass gegebenenfalls Zahlungen auf Konten, die der Aktiengesellschaft selbst zuzurechnen sind, geleistet wurden, wenn die Nichtigkeitskläger nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorzutragen vermögen, wie hoch die Beträge sind, die eine zu geringe Aktivierung von Vermögenswerten wegen solcher Zahlungen in den jeweiligen Geschäftsjahren zur Folge haben. Dies ist jedoch erforderlich, da durch eine lediglich geringfügige Unter- oder auch Überbewertung die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage nicht wesentlich beeinträchtigt und der Schutzzweck der Norm des § 256 Abs. 5 AktG nicht verletzt wird.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 U 3773/07



OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 82/07 vom 04.01.2008

Rechtsgebiete:ZPO, GmbHG
Leitsatz:1. Im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zur Erzwingung eines dem Gläubiger nach § 51b GmbHG zugesprochenen Informationsanspruchs ist der Einwand, der Gläubiger habe nachträglich seine Gesellschafterstellung verloren und der Informationsanspruch stehe ihm nicht mehr zu, unbeachtlich. Insoweit steht dem Schuldner der Rechtsbehelf des Vollstreckungsgegenantrags analog § 767 ZPO zur Verfügung. Das gilt auch für andere materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch mit Ausnahme des Erfüllungseinwands.

2. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Zwangsgeld-Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

3. Im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zur Erzwingung eines dem Gläubiger nach § 51b GmbHG zugesprochenen Informationsanspruchs entscheiden das Landgericht und im Beschwerderechtszug das Oberlandesgericht als Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist kein Raum.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 82/07

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 76/07 vom 04.01.2008

Rechtsgebiete:PStG, BGB, EGBGB, FGG
Leitsatz:Zur Berichtigung des Geburtseintrags, wenn sich die im Ausland (hier: Indien) geschlossene Ehe der Eltern des Kindes als nichtig erweist.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 76/07


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